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UNSER SELBSTVERSTÄNDNIS

Persönliche Erfahrungen, soziales Engagement und eine aus wirtschaftlichem Erfolg resultierende ethische Verpflichtung waren maßgeblich für die Gründung der gemeinnützigen SULO Stiftung am 16. August 1994.

Für den Stifter, Herrn Hermann Neuhaus, war hierbei die folgende Erkenntnis mit ausschlag-gebend: Zur Behandlung von Krebs verfügt die moderne Medizin zwar über hervorragende Therapiemöglichkeiten, läßt aber die Patienten und ihre Angehörigen mit ihren Sorgen und Ängsten zu oft allein. Eine erfolgreiche Krankheitsbewältigung erfordert eine bedarfsgerechte und nachhaltige Berücksichtigung sowohl der medizinischen, als auch der psychologischen Bedürfnisse von Krebspatienten. Vor diesem Hintergrund wurde der Förderschwerpunkt Psychoonkologie gegründet mit dem Ziel, wirksame psychoonkologische Hilfen möglichst vielen, bedürftigen Patienten anzubieten.

Im März 2004 wurde die Satzung der Stiftung umfassend überarbeitet. Neben der Namens-änderung – von SULO Stiftung in CARINA Stiftung – wurden die Stiftungszwecke deutlich erweitert; zusätzlich zum Förderzweck Wissenschaft kann die CARINA Stiftung sich seitdem auch für mildtätige und kulturelle Zwecke engagieren.

Ein besonderer Schwerpunkt der neueren Stiftungsaktivitäten ist das Thema Bildung und Erziehung, z.B. die Förderung der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen.

Die von der Carina Stiftung geförderten Projekte
• haben überwiegend einen regionalen Bezug (Herford und Umgebung),
• sollen möglichst praxisorientiert sein,
• werden i.d.R. wissenschaftlich begleitet und werden von Partnern operativ geleitet.

In ihrer Arbeit wird die Stiftung von einem Kuratorium begleitet, welchem neben dem Vorsitzenden vier weitere Mitglieder angehören. Die CARINA Stiftung versteht sich als fördernde Stiftung.

 
     
     

 

FÖRDERSCHWERPUNKTE


Förderschwerpunkt I: Psychoonkologie

•  Psychosoziale Betreuung von Krebspatienten und deren Angehörige während der stationären sowie während der vor- und nachstationären Krebstherapie im Rahmen integrierter Versorgungsmodelle

•  Entwicklung eines evidenzgestützten, qualitätsgesicherten und strukturierten Versorgungsprogramms zur psychoonkologischen / psychosozialen Unterstützung von Tumorpatienten/innen im stationären Bereich

•  Entwicklung von Fortbildungsangeboten für Ärzte, Pflegepersonal und Psychoonkologen

•  Consulting von Kliniken, insbesondere Brustzentren, beim Aufbau einer interdisziplinären psychoonkologischen Betreuung


Förderschwerpunkt II: Erziehung und Bildung

•  Entwicklung, Erprobung und wiss. Evaluation von Modellen zur Sicherstellung der optimalen Förderung, des nachhaltigen Lernerfolgs und der erfolgreichen Persönlichkeitsentwicklung in Kindergärten und Grundschulen


Förderschwerpunkt III: Mildtätige Zwecke

•  Förderung von Initiativen und Einrichtungen zur Unterstützung bedürftiger Menschen im Einzugsgebiet des Kreises Herford


Förderschwerpunkt IV: Kulturelle Zwecke

•  Förderung von Initiativen und Institutionen aus den Bereichen Kunst, Musik und Kultur im Einzugsgebiet des Kreises Herford
 
     
     

 

SATZUNG


Auszüge:

§ 1

Name und Sitz

Die Stiftung führt den Namen

CARINA Stiftung

Sie ist eine allgemeine selbständige Stiftung des privaten Rechts im Sinne von § 2 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und hat ihren Sitz in Herford.

§ 2

Zweck der Stiftung

1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2. Die Zwecke der Stiftung sind:

a) Die Förderung von Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Psychoonkologie.

b) Die Förderung von Bildung und Erziehung.

c) Die Förderung von Forschung und Lehre auf den Gebieten der Geistes- und Naturwissen-schaften sowie der theoretischen und angewandten Wissenschaften.

d) Die Förderung von mildtätigen Zwecken.

e) Die Förderung von kulturellen Zwecken, soweit es sich um Förderung der Kunst, der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie der Förderung der Denkmalpflege handelt.

3. Nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel werden die Stiftungszwecke insbesondere verwirklicht durch

•  die Fortbildung und das Qualitätsmanagement auf dem Gebiet der psychoonkologischen / psychosozialen Unterstützung von Tumorpatienten/innen und ihren Angehörigen während der stationären sowie während der vor- und nachstationären Krebstherapie,

•  die Vergabe von Forschungsaufträgen,

•  die Durchführung von stiftungszweckbezogenen Veranstaltungen,

•  die Gewährung von Stipendien für besonders begabte Studenten, Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler, die sich auf dem Gebiet des Stiftungszweckes engagieren,

•  die Verleihung von Preisen für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet des Stiftungszweckes,

•  die Gewährung von Druckkostenzuschüssen für wissenschaftliche Arbeiten (z.B. Dissertations- und Habilitationsschriften),

•  das Beschaffen von Mitteln zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Stiftungszwecke im Sinne des Absatzes 2 durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Sobald der Stiftung Mittel in entsprechender Größenordnung zur Verfügung stehen, sollen auch eigene Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Projekte durch die Stiftung verwirklicht werden.

4. Die Stiftung wird sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.

5. Im Rahmen der genannten Aufgaben können Projekte auch im Ausland gefördert werden, sofern dies den wissenschaftlichen und sonstigen gemeinnützigen Zielen der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Bei allen geförderten Projekten soll eine Einflußnahme und Mitgestaltung der Stiftung gewährleistet sein.

6. Die Stiftung wird etwaige Forschungsergebnisse durch geeignete Maßnahmen der Allgemeinheit zugänglich machen.

7. Die Zwecke der Stiftung können, den Notwendigkeiten veränderter Zeitumstände folgend, im Rahmen der Gemeinnützigkeit und im Sinne des Stifterwillens, wie er in dieser Satzung niedergelegt ist, durch Satzungsänderung weiterentwickelt werden.

 
     
     

 

ORGANISATION

Vorstand:
Geschäftsführung:

Kuratorium:

Anne-Catherine Neuhaus
Dr. Hans-Ulrich Höhl

Anne-Catherine Neuhaus (Vorsitz)
Uta Neuhaus
Prof. Dr. Drs. h.c. Jürgen Baumert, Direktor am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, Berlin
Ministerialdirektor a.D. Dr.-Ing. Dietrich Ruchay
Professor Dr. med. Jürgen Wedell

 
     
     

 

RICHTLINIEN

Richtlinien zur Beantragung von wissenschaftlichen Projekten!

I. Projektskizze: = nicht mehr als 4 Seiten

  1. Titel des Vorhabens
  2. Auskunft über den Antragsteller und ggf. Kooperationspartner (Adresse, Telefon, Email, Projektleiter, Organisationsform)
  3. Aktuelle Problemstellung und Stand des Wissens / der Technik
  4. Eigene Vorarbeiten und bisherige Aktivitäten auf dem Gebiet
  5. Gegenstand und Ziele des Projekts
  6. Innovativer Modellcharakter des vorgesehenen Lösungsweges
  7. Dauer des Projekts und zeitliche Abstufung der Arbeitsschritte
  8. Kosten und Finanzierung des Projekts
  9. Vorgesehene Höhe und Finanzierung des Eigenanteils

II. Antragstellung: = nur nach Aufforderung, nicht mehr als 15 Seiten

  1. Titel des geplanten Vorhabens, Projektgesamtkosten, beantragter Fördermittelanteil, Laufzeit
  2. Kurzfassung des Gesamtvorhabens: max. eine Seite.
  3. Angaben zum Antragsteller: Name, Rechtsform, Adresse, Referenzen + Qualifikation des Antragstellers für die Projektdurchführung; Name, Telefon- und Telefax-Nr., Email des Projektleiters
  4. Angaben zu Kooperationspartnern
  5. Zielsetzung des Vorhabens
    5.1. Stand der Vorarbeiten zum Thema beim Antragsteller
    5.2. Basis oder grundlegende Ideen zur Erreichung der Projektziele
    5.3. Zielgruppe der Ergebnisse des Vorhabens
    5.4. Darstellung des Lösungskonzeptes in Zusammenhang zum
           "Arbeits-, Zeit- und Kostenplan"
    5.5. Beschreibung der einzelnen Maßnahmen und Arbeitspakete
           in ihrem Zusammenwirken
  6. Innovativer Charakter des Projektes: Innovation des Projektes gegenüber existierenden Regelungen, Zuständen, Produkten, Verfahren oder Vorgehensweisen
  7. Arbeits-, Zeit- und Kostenplan: Darlegung der Projektkosten nach Aufwandsarten im zeitlichen Zusammenhang. Die Kostenabschätzung soll Kalkulationswerte enthalten, die in ihrer Größenordnung und in Bezug zum Vorhaben nachvollziehbar sind. Es ist nach folgenden 3 Aufwandsarten zu gliedern:
    7.1  Personeller Aufwand: Der Aufwand wird personenbezogen
           (Brutto inkl. AG-Anteile) pro Jahr angegeben
    7.2  Materieller Aufwand: Sachkosten, Materialkosten
    7.3  Sonstiger Aufwand: z.B. Reisekosten
    Weiterhin sind detaillierte Angaben zu machen über ev. erforderliche Investitionen.
  8. Kooperationspartner: Die Leistungen der Kooperationspartner sind entsprechend den o.g. Kostenarten im Antrag auszuführen.
  9. Finanzierungsplan: Die vorgesehene Gesamtfinanzierung des Projektes ist zu erläutern. Insbesondere soll der Finanzierungsplan darüber Auskunft geben, wie die Kosten, die nicht gefördert werden (= Eigenanteil), finanziert werden.
  10. Verbreitung, Fortführung und Perspektiven: Maßnahmen zur Verbreitung der Erkenntnisse aus dem Vorhaben.
 
     
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